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Aktionen

Gern führen wir Ihre geplante Ballonaktion, Ihren Massenstart, Ihre Verteilung von Werbeballons oder eine Ballon-Dekoration für Sie aus.

Allgemein gilt für MASSENSTARTS:

Für Aufstiege von Kinderballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §16a LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege

  • in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von
    • internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
    • Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
    • militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
  • von mehr als 500 Ballonen.

BESONDERE HINWEISE für Massenstarts IN UND UM DORTMUND:

Sofern die Gesamtmasse eines Ballon nicht mehr als 500 Gramm beträgt, bestehen zumeist keine Bedenken hinsichtlich eines Massenstarts.

Wir bitten Sie jedoch generell bei den Ballonaufstiegen zu berücksichtigen, dass

  • die Ballone zwar gleichzeitig aufsteigen, jedoch nicht gebündelt sein dürfen,
  • kein brennbares Gas zum Befüllen der Ballone verwandt werden darf,
  • keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe) an den Ballonen befestigt werden dürfen.

Bitte benachrichtigen Sie einige Tage vorher UND UNMITTELBAR VOR dem jeweiligen Beginn und am Ende der Luftballonaktion die Flugplatzkontrollstelle des Verkehrsflughafens Dortmund, Telefon: 0231-9213132 und geben Sie die Anzahl der Ballone an. Durch die Flugplatzkontrollstelle wird Ihnen dafür eine Freigabe ggf. unter weiteren Auflagen erteilen.

Weitere Infos und Links erhalten Sie, wenn Sie hier klicken!

Massenstart und Netz-Auslösungen
a. Massenstart (heliumgefüllte Ballons)
b. Ballonregen (luftgefüllte Ballons)

 

Verteilaktionen

 

sonstige Aktionen